Passagiere mit E-Ticket (elektronisches Ticket, kein Papierticket).
Passagiere, die den Check-in bei LAN.com nicht nutzen können, müssen sich zu den LAN-Schaltern am Flughafen begeben. Es handelt sich um folgende Personen:
Personen, die mit Kleinkindern reisen (Minderjährige zwischen 0 Monate und 2 Jahre minus ein Tag).
Personen, die ein Haustier in der Flugzeugkabine oder im Frachtraum mitführen.
Personen mit Hör- oder Sehbehinderung.
Personen, die ein Babykörbchen in der Flugzeugkabine nutzen.
Personen, die mit einem Gepäckstück reisen, das einen Sitzplatz einnimmt.
Nicht begleitete Deportierte.
Begleitete Deportierte.
Personen, die ein ärztliches Attest zum Reisen benötigen.
Alleinreisende Minderjährige.
Personen, die auf Tragbahren reisen.
Personen, die mit Rollstuhl reisen.
Angestellte von Fluggesellschaften, die mit Freitickets reisen.