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Wer kann über LAN.com einchecken?

 

Passagiere, die den Check-in bei LAN.com nicht nutzen können, müssen sich zu den LAN-Schaltern am Flughafen begeben. Es handelt sich um folgende Personen:


  • Personen, die mit Kleinkindern reisen (Minderjährige zwischen 0 Monate und 2 Jahre minus ein Tag).
  • Personen, die ein Haustier in der Flugzeugkabine oder im Frachtraum mitführen.
  • Personen mit Hör- oder Sehbehinderung.
  • Personen, die ein Babykörbchen in der Flugzeugkabine nutzen.
  • Personen, die mit einem Gepäckstück reisen, das einen Sitzplatz einnimmt.
  • Nicht begleitete Deportierte.
  • Begleitete Deportierte.
  • Personen, die ein ärztliches Attest zum Reisen benötigen.
  • Alleinreisende Minderjährige.
  • Personen, die auf Tragbahren reisen.
  • Personen, die mit Rollstuhl reisen.
  • Angestellte von Fluggesellschaften, die mit Freitickets reisen.