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LANPASS Nutzungsbedingungen

1. Definitionen

1.1 Vielfliegerprogramm, LANPASS-Programm, Programm oder LANPASS: ist das Vielfliegerprogramm von LAN, mit dessen Hilfe man bei Reisen auf allen Flugrouten von LAN und den Partnerfluggesellschaften und bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Partnerunternehmen Kilometer sammeln kann. Dies alles unterliegt den Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen, die im Anschluss erläutert werden.

Das LANPASS-Programm stellt keinen Vertrag jeglicher Natur zwischen LAN und dem Mitglied dar, da es sich bei den Prämien oder Privilegien und Prämien oder Privilegien oder LANPASS Privilegien um rein freiwillige Serviceleistungen von LAN für Mitglieder handelt, die sich aus freien Stücken bei dem LANPASS-Programm angemeldet haben. Für diese Mitglieder sind die Prämien oder Privilegien und Prämien oder Privilegien oder LANPASS Privilegien kostenlos, es sei denn, es ist in den Bedingungen etwas Gegenteiliges angegeben.

1.2 Mitglied des LANPASS-Programms oder Mitglied: ist die Person, die die Voraussetzungen für das Programm erfüllt, die das Anmeldeformular ausgefüllt und es in irgendeiner der in Klausel 2.2. festgesetzten Formen eingereicht hat, deren Antrag von LANPASS akzeptiert wurde und deren Eigenschaft als Mitglied weder widerrufen noch nach den Normen der gegenwärtigen Regelungen ungültig ist. Im Falle der Premium, Premium Silver und Comodoro Kategorien erscheint der Name des Mitglieds auf seiner Mitgliedskarte mit der entsprechenden Mitgliedsnummer, die gleichzeitig die Kontonummer darstellt.

Jedes Konto besteht nur für eine einzelne Person und erkennt nur einen einzigen Kontoinhaber an, wobei es nicht möglich ist, zusätzliche Mitglieder aufzunehmen.

1.3 LANPASS-Kilometer oder schlicht Kilometer: sind die Maßeinheiten des LANPASS-Programms. Diese können gemäß Kapitel 7 dieses Regelwerkes ausschließlich gegen Flugtickets eingelöst werden.

1.4 Kontostand: ist die Information, die LANPASS regelmäßig an die Mitglieder des LANPASS-Programms sendet. Darin werden die verfügbare Kilometeranzahl, alle Kontobewegungen, die mit Aktivitäten des LANPASS-Programms verbunden sind, und alle anderen dazugehörigen Informationen aufgezeigt. Diese Kontostandanzeige und jene, die online abrufbar ist, stellen die einzigen gültigen Informationen, was die Bewegungen auf dem Mitgliedskonto betrifft, dar.

1.5 Mitgliedskarte oder LANPASS-Karte: ist der Mitgliedsausweis des LANPASS-Programms für die Mitgliedskategorien Premium, Premium Silver und Comodoro, der von LANPASS für die entsprechende Mitgliedskategorie ausgestellt und an die Mitglieder ausgegeben wird.

1.6 Partnerfluggesellschaften: sind die Fluggesellschaften abgesehen von LAN, deren Flüge das Sammeln von Kilometern und/oder die Nutzung von Prämien oder Privilegien oder Privilegien des LANPASS-Programms erlauben. Dies alles unterliegt den Nutzungsbedingungen und –voraussetzungen dieses Regelwerkes und jenen, auf die diese Fluggesellschaften verweisen.

1.7 Partnerunternehmen: sind alle am LANPASS-Programm teilnehmenden Unternehmen, außer den Partnerfluggesellschaften, deren Dienstleistungen, das Sammeln von Kilometern und/oder die Nutzung von Prämien oder Privilegien oder Privilegien des LANPASS-Programms erlauben. Dies alles unterliegt den Nutzungsbedingungen und –voraussetzungen dieses Regelwerkes und jenen, auf die diese Partnerunternehmen verweisen.

1.8 Prämien oder Privilegien oder LANPASS Privilegien: Jene Flugtickets, die man gegen eingelöste LANPASS Kilometer erhalten kann, wie im Leitfaden zu den Privilegien für Mitglieder beschrieben wird.

1.9 Leitfaden zu den Privilegien für Mitglieder: Dieses Dokument erläutert den Mitgliedern die Prämien oder Privilegien und Prämien oder Privilegien des LANPASS-Programms und die Art und Weise der Inanspruchnahme und die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Prämien oder Privilegien und Prämien und die grundlegenden Begriffe und die Mindestbedingungen, die erfüllt werden müssen. Dieser Leitfaden ist unter www.lan.com verfügbar.

1.10 Prämien- oder Privilegientabelle: ist die von LAN erstellte Tabelle, die in regelmäßigen Abständen verändert werden kann, falls es LAN für nötig hält, und die die notwendigen LANPASS Kilometer angibt, um eine bestimmte Prämie oder ein bestimmtes Privileg zu beantragen.

1.11 Prämienzertifikat: Zertifikat, das von LANPASS ausgestellt wird und die Gewährung einer bestimmten Prämie anzeigt, welche, so wie im Zertifikat angegeben, gegen ein bestimmtes Flugticket eingelöst werden kann.

1.12 Embargo: Zeitraum, in dem die Prämien oder Privilegien aus LANPASS Kilometern – ob bei LAN, bei den Partnerfluggesellschaften und/oder den Partnerunternehmen – nicht genutzt werden können.

Die Embargodaten jeder Einheit werden zu gegebenem Anlass den Mitgliedern mitgeteilt.

1.13 Stop-Over: ist ein Aufenthaltspunkt zwischen der Start- und Zieldestination, an dem sich der Passagier eine bestimmte Zeit lang aufhält, um später mit derselben Fluggesellschaft die Reise zu seiner Enddestination fortzusetzen.

1.14 Open-Jaw: Flug, bei dem die Zieldestination auf dem Hinflug eine andere als der Abflugort der Rückreise ist (Beispiel: Hinflug von Santiago nach New York, Rückflug von Los Angeles nach Santiago).

1.15 Zwischenlandung: ist einer technischer Halt zwischen der Start- und Zieldestination, während der der Passagier im Allgemeinen für kurze Zeit im Flugzeug oder am Flughafen bleibt, um dann die Weiterreise zu seinem Zielort fortzusetzen.

1.16 Umsteigepunkt: ist ein Aufenthalt zwischen der Start- und Zieldestination, an dem der Passagier maximal 24 Stunden bleibt, um dann mit derselben Fluggesellschaft die Weiterreise zu seinem Zielort fortzusetzen.

1.17 Segment: Als Segment bezeichnet man einen Direktflug zwischen zwei Orten, der Zwischenlandungen beinhalten kann oder nicht.

1.18 Upgrade: erlaubt einem Passagier den Zugang zur nächsthöheren Kabinenklasse, ohne dass er ein Ticket für diese erworben hat.

2. AUFNAHMEBEDINGUNGEN

2.1 Mitglied im LANPASS Programm können - unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort - nur über 2 Jahre alte, natürliche Personen werden, sofern sie (i) alle Anforderungen des Programms erfüllen, (ii) das entsprechende Anmeldeformular ausgefüllt und einreicht haben, (iii) ausdrücklich vom LANPASS Programm akzeptiert wurden und ihr Status als Mitglied weder widerrufen noch nach den Normen der gegenwärtigen Regelungen ungültig ist.

2.2 Der Antrag auf Aufnahme im LANPASS-Programm wird durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars gestellt, das in allen LAN Verkaufsbüros und bei den Partnerunternehmen erhältlich ist. Außerdem kann die Anmeldung telefonisch bei der LAN Reservierungszentrale oder über das Internet unter www.lan.com geschehen.

2.3 Nachdem der Aufnahmeantrag bei LANPASS eingegangen ist, wird der Antragsteller durch eine E-mail an die von ihm angegebene Adresse im Programm willkommen geheißen und darüber informiert, dass er als Mitglied akzeptiert wurde. Falls der Antragsteller keine Bestätigung seiner Anmeldung erhält, sollte er LANPASS telefonisch kontaktieren, um sich über das Ergebnis des Antrags zu informieren.

2.4 Diese Willkommens-Email liefert die grundlegenden Informationen zum Programm, bestätigt die Mitgliedsnummer des neu angemeldeten LANPASS Mitglieds und enthält einen Link auf die Seite von www.lan.com, auf der das Mitglied sein LANPASS Passwort kreieren kann, falls die Anmeldung mit einem Antragsformular aus Papier oder auf anderem Wege geschehen ist, bei dem ebenfalls kein Zugangspasswort für die LANPASS Website ausgehändigt wurde.

2.5 LANPASS Kilometer, die vor der ausdrücklichen Aufnahme eines Antragstellers gesammelt wurden, können nicht gegen Prämien eingelöst werden, außer diese Person ist zwischenzeitlich ausdrücklich als Mitglied akzeptiert worden.

2.6 Die Korrektheit der Daten, die im Aufnahmeantrag oder bei einer Aktualisierung angegeben werden, liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Mitglieds.

2.7 Bei der Postadresse, die von dem Mitglied angegeben wird, darf es sich weder um ein Postfach noch um eine Adresse, die nicht von der Post bedient wird, handeln. LANPASS lehnt jede Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Zustellung von Postsendungen an solche Adressen ab.

2.8 Jede LANPASS-Mitgliedskarte ist streng persönlich und nicht übertragbar. Jeder unangemessene, unsachgemäße oder gegen das Regelwerk verstoßende Gebrauch einer LANPASS-Mitgliedskarte kann den Ausschluss aus dem LANPASS Programm bedeuten und die Löschung aller angesammelten LANPASS Kilometer zur Folge haben. Dies gilt unbeschadet der sonstigen rechtlichen Schritte, die in einem solchen Fall eingeleitet werden.

2.9 Der Antragsteller und/oder das Mitglied erkennen an und akzeptieren, die einzige Person zu sein, die für jeglichen Geldbetrag verantwortlich ist, der in Form u.a. von Steuern, Gebühren und Rechten an irgendeine natürliche oder juristische, öffentliche oder private Person entrichtet werden muss. Dies kann Konsequenz aus der Sammlung oder Nutzung von LANPASS Kilometern, aus der Aufnahme im LANPASS Programm oder aus der Nutzung einer Prämie oder eines Privilegs desselben sein.

2.10 Jede Änderung der angegebenen Daten muss schriftlich mit der Unterschrift des entsprechenden Mitglieds, über das Call-Center unter Identitätsprüfung oder über die Website des Programms mitgeteilt werden. Es werden keine mündlichen Änderungsmitteilungen akzeptiert, außer um den Wohnsitz oder die Telefonnummer zu ändern. Um die entsprechenden Änderungen in die Wege zu leiten, kann das Mitglied LANPASS postalisch oder über das Internet kontaktieren.

2.11 Es ist nur ein Konto pro Mitglied erlaubt. Falls zwei oder mehr Konten existieren sollten, werden die neueren gelöscht. Alle LANPASS Kilometer, die auf den gelöschten Konten angesammelt waren, werden auf das Originalkonto übertragen, vorausgesetzt dass diese Kilometer nicht auf beiden Konten gutgeschrieben waren.

2.12 Es ist weder erlaubt, LANPASS Kilometer von einem LANPASS Konto auf ein anderes, noch auf Konten von Partnerfluggesellschaften und/oder Partnerunternehmen zu übertragen.

2.13 Um eine Prämie zu beantragen, ist es nicht möglich, LANPASS Kilometer von verschiedenen LANPASS Konten oder Konten von Partnerfluggesellschaften und/oder Partnerunternehmen zu bündeln.

2.14 Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars akzeptiert das Mitglied Informationen zum Programm und andere Mitteilungen von LAN, die mit dem LANPASS Programm verbunden sind oder nicht, an seine Email-Adresse oder Postadresse zu erhalten.

2.15 Die Form und Häufigkeit der Versendung von Kontoständen, Informationen zu Privilegien für Mitglieder und andere Mitteilungen bleibt LAN freigestellt, wobei als Kommunikationsmedien physische (wie öffentliche oder private Postsendungen) oder elektronische (E-mails) möglich sind.

2.16 Zusätzlich zu den im vorangegangenen Abschnitt genannten Bedingungen akzeptiert der Antragsteller oder das Mitglied durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars, dass LAN frei über die in diesem Formular angegebenen Daten zu Gunsten des Programms, von LAN oder Dritten, verfügen kann.

3. ENDE DER TEILNAHME AM PROGRAMM

3.1 Die Teilnahme eines Mitglieds am LANPASS Programm endet in den folgenden Fällen:

3.1.1 Falls das Mitglied gegen die hier aufgeführten Bedingungen verstößt.

3.1.2 Falls das Mitglied wissentlich inkorrekte oder falsche Angaben (inklusive zu Flügen) macht. Sei es bei Anmeldung für das Programm oder bei Beantragung der entsprechenden Prämien.

3.1.3 Falls das Mitglied nicht die Bedingungen des Beförderungsvertrags für Passagiere erfüllt (der für alle Passagiere Anwendung findet).

3.1.4 Falls das Mitglied einen unangemessenen oder unsachgemäßen Gebrauch von den ausgehändigten Prämien und/oder Privilegien macht.

3.1.5 Falls das Mitglied fällige Schulden bei LAN, ihren Tochter- oder Partnerunternehmen hat oder wenn Anzeichen für die Verwicklung des Mitglieds in Delikte gegen diese Gesellschaften bestehen, wie u.a. vorsätzlicher Scheckbetrug.

3.1.6 Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds, den es jederzeit schriftlich aussprechen kann. Elite-Mitglieder müssen dabei außerdem ihre in der Mitte durchgeschnittene Mitgliedskarte beilegen.

3.1.7 Bei Ableben des Mitglieds.

3.1.8 Falls das LANPASS Programm aus irgendeinem Grund endet.

3.1.9 Auf einseitigen Wunsch von LANPASS, jederzeit, bei vorheriger Ankündigung.

3.2. Falls die Teilnahme am LANPASS Programm oder das Programm selbst endet, werden alle gesammelten Kilometer gelöscht und können unter keinen Umständen weder genutzt noch gegen Flugtickets und/oder Geld eingelöst werden.

4. ZEITWEILIGE AUSSETZUNG DER MITGLIEDSRECHTE

4.1 LANPASS kann die Rechte und Privilegien eines Mitglieds zeitweilig aussetzen, ohne dass die Mitgliedschaft endet. D.h. das Mitglied kann weiterhin Kilometer sammeln, aber es ist ihm nicht erlaubt, Tickets einzulösen oder ein Programmprivileg einzufordern, solange LANPASS seine Mitgliedsrechte nicht wieder voll herstellt.

4.2 LANPASS kann von dem Recht auf Aussetzung Gebrauch machen, wenn das Mitglied fällige Schulden gegenüber LAN oder einem Tochter- oder Partnerunternehmen hat. Oder wenn es Indizien gibt, dass das Mitglied in Delikte gegen eine dieser Gesellschaften verwickelt ist, wie u.a. vorsätzlicher Scheckbetrug.

4.3 Unbeschadet dessen ist es möglich, dass das Mitglied seinen Status komplett verliert, wenn ein Fall eintritt, der in diesem Regelwerk genannt wird.

5. MITGLIEDSKARTE ODER LANPASS-KARTE

5.1 Die LANPASS Mitgliedskarte hat unbegrenzte Gültigkeit. Jedoch besitzen die Mitgliedskarten für LANPASS Premium, LANPASS Premium Silver und LANPASS Comodoro die Gültigkeit, die der Laufzeit der Kategorie entspricht, so wie sie in den Details des Programms unter www.lan.com angegeben ist. Die Gültigkeit kann gemäß den Angaben in Absatz 6 verlängert werden. Für alle Regelungen gilt, dass das "Kalenderjahr" dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember jeden Jahres entspricht.

5.2 Karten, die von Partnerunternehmen ausgestellt werden, sind den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens unterworfen. Unbeschadet dessen müssen die hier festgesetzten Regelungen, was Partnerunternehmen betrifft, eingehalten werden.

5.3 Die Person, deren Name auf der Mitgliedskarte steht, ist die einzige, die das Recht hat, diese für jegliche Zwecke zu nutzen.

5.4 Die Mitgliedskarte ist weder eine Kreditkarte noch ein Identifikationsdokument, so dass sie keine außer den in diesem Regelwerk aufgeführten Rechten gewährt.

5.5 Alle Mitgliedskarten sind exklusives Eigentum von LANPASS.

5.6 Das Mitglied hat die Pflicht, unverzüglich dem nächsten LAN Verkaufsbüro persönlich oder per Telefon mitzuteilen, dass seine Mitgliedskarte verloren oder gestohlen wurde. Nachdem LANPASS den Fall evaluiert hat, kann innerhalb von 30 Tagen eine neue Karte ausgestellt werden.

6. MITGLIEDERKATEGORIEN

6.1 Das LANPASS Programm besitzt vier Mitgliederkategorien: (a) LANPASS, (b) Premium, (c) Premium Silver und (d) Comodoro. Dabei existiert nur für die drei letzteren eine zugehörige Mitgliedskarte.

6.2 Die verschiedenen Mitgliederkategorien sind durch die Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung zu jeder Kategorie bestimmt, die im Abschnitt LANPASS der Homepage von www.lan.com beschrieben werden.

6.3 Die Kategorie, die einem Mitglied zusteht, wird in erster Linie durch die Anzahl der mit sammelfähigen Tarifen bei LAN oder bei oneworld Partnerfluggesellschaften geflogenen Kilometer festgelegt. Dazu kommen Kabinenklassenboni (für Business oder First Class), die das Mitglied auf LAN Flügen verdient hat. Diese haben nur Gültigkeit, wenn mindestens vier Flugsegmente mit sammelfähigen Tarifen auf LAN geflogen werden. Die andere Variante, die die Mitgliedskategorie bestimmt, ist die Anzahl der mit sammelfähigen Tarifen bei LAN geflogenen Flugsegmente. Die entscheidenden Anforderungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt werden.

Für die Kategorien Comodoro und Premium Silver gibt es außerdem eine spezielle Regelung, die eine geringere Kilometeranzahl bei einer bestimmten Anzahl von Segmenten erlaubt, wenn es sich um LAN Langstreckenflüge in First oder Business Class handelt. Welche Flüge als Langstreckenflüge definiert sind und welche Anzahl an Kilometern für die jeweilige Kategorie notwendig ist, wird unter www.lan.com detailliert ausgeführt.

6.4 Für die Feststellung der zutreffenden Mitgliedskategorie werden keine LANPASS Kilometer gezählt, die bei Partnerunternehmen und/oder Partnerfluggesellschaften gesammelt wurden (außer das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben).

6.5 Für die Feststellung der zutreffenden Mitgliedskategorie werden außerdem keine Strecken angerechnet, die mit Prämientickets oder einem anderen, nicht für die Sammlung von LANPASS Kilometern qualifizierten Ticket geflogen wurden.

6.6 Die Laufzeit einer Mitgliedskategorie entspricht dem Folgejahr und dem Rest des Jahres, in dem das Mitglied die Anforderungen erfüllt hat, um sich für eine Kategorie zu qualifizieren.

6.7 Es liegt im Ermessen von LANPASS einem Mitglied zu ermöglichen, in einer Kategorie zu bleiben oder in einen höhere aufzusteigen, auch wenn das Mitglied nicht alle notwendigen Anforderungen erfüllt. Jedoch ist es nicht möglich, in eine niedrigere Kategorie eingeordnet zu werden, wenn das Mitglied die Anforderungen erfüllt, um in der derzeitigen Kategorie zu bleiben.

6.8 Wenn Mitglieder nicht mehr die Anforderungen erfüllen, um die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedskategorie zu verlängern, wechseln sie im darauf folgenden Jahr in die nächstniedrigere Kategorie, unabhängig davon, ob die Anforderungen dafür erfüllt werden.

6.9 Ab 2004 treten Verlängerungen am 31. März jeden Jahres ein, wobei die Erfüllung der Anforderungen durch das Mitglied im letzten Kalenderjahr zugrunde gelegt wird.

6.10 Änderungen, was die Mitgliedskategorie betrifft, haben keinen Einfluss auf den Kilometerstand für die Einlösung von Prämien und umgekehrt.

7. KILOMETER

7.1 Die Maßeinheit des LANPASS Programms ist Kilometer.

7.2 Die Kilometer besitzen die folgenden Eigenschaften und sind den folgenden Bedingungen unterworfen:

7.2.1 Sie besitzen keinen Handelswert, da sie weder umsetzbar sind noch gegen Geld oder etwas Anderes eingetauscht werden können.

7.2.2 Sie sind weder kostenlos noch gegen Entgelt abtretbar.

7.2.3 Sie sind nicht übertragbar. Im Falle des Todes des Mitglieds werden das Konto und die gesammelten Kilometer gelöscht.

7.2.4 Sie können nicht gepfändet werden, da es sich um rein persönliche Rechte handelt.

7.2.5 Sie können weder Objekt eines Rechtsstreits noch einer gerichtlichen Maßnahme sein und gehören ausschließlich dem Kontoinhaber als rein persönliches Recht.

7.2.6 Die vom Mitglied eingelösten Prämien können nicht zurückerstattet werden und eine Rückgabe ist nur möglich, wenn noch keine Strecke geflogen wurde und die Kilometer, die für die Einlösung benutzt wurden, weiterhin gültig sind.

7.2.7 Prämien sind nicht indossierbar, daher können Sie nicht bei Gesellschaften genutzt werden, die nicht LAN oder die Partnerfluggesellschaften sind. Außerdem können sie von keiner anderen Person genutzt werden, als von derjenigen, die vom Inhaber des Kontos bei der Einlösung angegeben wurde. Sobald ein Prämienticket ausgestellt ist, kann es ausschließlich bei der angegebenen Fluggesellschaft benutzt werden.

8. DAS SAMMELN VON KILOMETERN

8.1 Es werden Kilometer gutgeschrieben, wenn ein Mitglied mit LAN oder einer Partnerfluggesellschaft fliegt (nur wenn die Flüge auch von denselben operiert werden) oder wenn ein Mitglied die berechtigten Dienstleistungen eines Partnerunternehmens nutzt. Wenn das Mitglied gleichzeitig dem LANPASS Programm und einem äquivalenten Programm einer Partnerfluggesellschaft oder eines Partnerunternehmens angehört, können die Kilometer nur auf einem Konto, je nach Wunsch des Mitglieds, gutgeschrieben werden. Unter keinen Umständen können die Kilometer auf mehr als einem Konto gutgeschrieben werden. Das Mitglied muss dafür seine Mitgliedsnummer angeben, die auf der Bordkarte erscheint.

Wenn es sich um Flüge handelt, die von einer anderen Fluggesellschaft operiert werden, aber aus irgendeinem Grund eine LAN Flugnummer besitzen, werden diese Flüge als gültig erachtet, um Kilometer zu sammeln und um sich für die Kategorien Premium, Premium Silver und Comodoro zu qualifizieren. Immer unter der Voraussetzung, dass die Flüge mit Tarifen, auf Routen und an Terminen stattfinden, die die Sammlung von LANPASS Kilometern erlauben.

8.2 Die durch die Partnerfluggesellschaften festgesetzten Bedingungen darüber, wie und wie viele Kilometer auf ihren Flügen gesammelt werden können, müssen nicht unbedingt mit den von LAN für eigene Flüge festgesetzten Bedingungen übereinstimmen. Die Zahl der gesammelten Kilometer hängt vom bezahlten Tarif und von den dazugehörigen Bedingungen ab. So kann es Tarife oder Flüge geben, die vorgeben, dass nur einen Prozentsatz der geflogenen Kilometerdistanz gesammelt werden kann oder dass andere Restriktionen bestehen können. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, in Erfahrung zu bringen, wie viele Kilometer er für seine Flüge mit Partnerfluggesellschaften sammeln kann.

8.3 Flüge von dritten Fluggesellschaften, die von LAN operiert werden, sind nicht für die Kilometersammlung qualifiziert. Ebenso wenig wie Flüge mit einer Flugnummer von einer oneworld Fluggesellschaft, die von einer dritten Fluggesellschaft operiert werden.

8.4 Die nachträgliche Gutschrift von Kilometern ist nur möglich, wenn es sich um LAN Flüge handelt, die nicht mehr als zwei Monate vor Anmeldung bei LANPASS stattfanden.

8.5 Kilometer werden erst auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben, wenn das Ticket bezahlt und die Reise durchgeführt wurde. Daher werden keine Kilometer für Tickets gesammelt, die zwar erworben, aber entweder nicht geflogen oder bezahlt wurden. Aus diesem Grund ist es die Pflicht des Mitglieds Dokumente, die die Durchführung seiner Reise belegen, aufzubewahren und falls gefordert, diese einzureichen (Flugticket und Bordkarte).

8.6 Kilometer, die bei Partnerfluggesellschaften oder Partnerunternehmen generiert werden, können erst auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden, wenn das jeweilige Unternehmen die für LAN für die Verbuchung der Kilometer nötige Information weitergeleitet hat. Dies kann in der Regel bis zu 30 Tage nach der Kilometergenerierung dauern.

8.7 Die gesammelten Kilometer entsprechen der Distanz zwischen Startpunkt und Zielort des Fluges, welche von IATA bereitgestellt wird.
Unbeschadet dessen behält sich LANPASS das Recht vor, als temporäre oder permanente Maßnahme, Distanzen zwischen Startpunkt und Zielort mit zusätzlichen Kilometern zu bonifizieren.

8.8 Kilometer, die auf LAN Flügen gesammelt werden, besitzen eine Gültigkeit von 36 fortlaufenden Monaten seit dem Abflugdatum. Jedoch verfallen die Kilometer erst am letzten Tag des Verfallsmonats.

Kilometer, die auf Flügen von Partnerfluggesellschaften und durch die Nutzung von Dienstleistungen von Partnerunternehmen oder durch Spezialangebotsboni gesammelt werden, besitzen eine Gültigkeit von 3 Kalenderjahren. Das bedeutet, dass sie am 31. Dezember des dritten Jahres, nachdem sie gesammelt wurden, verfallen.

Zu beachten ist, dass, jedes Mal wenn der Passagier mit LAN fliegt und mindestens 1 Kilometer dabei sammelt, sich die Gültigkeit aller bereits vorher gesammelten Kilometer um weitere 36 fortlaufende Monate seit dem Abflugdatum verlängert und dass diese Kilometer erst am letzten Tag des Verfallsmonats verfallen.

Ungeachtet dessen sind Kilometer, die vor dem 1. Mai 1998 gesammelt wurden, bis 31. Dezember des dritten Jahres seit dem effektiven Abflugjahr gültig. Unabhängig davon, welche Regelung dem Mitglied mehr Privilegien bringt.
Es liegt nicht in der Verantwortung von LANPASS das Verfallsdatum der Kilometer, gemäß den hier aufgeführten Regeln zum Verfall, mitzuteilen.

8.9 Alle Kilometer, die auf dem Kontostand erscheinen, können gegen Prämien eingelöst werden. Die Kilometer, die auf LAN und oneworld Flügen erworben wurden, inklusive Serviceklassenboni, werden außerdem benutzt, um die LANPASS Mitgliedskategorie festzustellen.

8.10 Prämientickets des LANPASS Programms, die auf Flügen mit LAN oder einer Partnerfluggesellschaft genutzt werden, genauso wie Prämien, die der Nutzung von Dienstleistungen von Partnerunternehmen entsprechen, dienen nicht der Sammlung von Kilometern.

Ebenso von der Kilometersammlung ausgeschlossen sind Tickets, die mit reduzierten Tarifen der Tourismusindustrie ausgestellt werden, wie Charterflugtickets, Tickets für Angestellte von Fluggesellschaften, Tickets mit Regierungsrabatten, kostenlose Tickets oder jedes andere Ticket, das keinen publizierten Tarif aufweist. Der Ausschluss von weiteren Tickettypen ist dem Ermessen von LANPASS exklusiv vorbehalten und wird gegebenenfalls den Mitgliedern auf angemessene Weise mitgeteilt.

8.11 Von LAN auf andere Fluggesellschaften indossierte Tickets sammeln dieselben Kilometer, als wenn der Passagier tatsächlich auf LAN geflogen wäre. Dies findet nur Anwendung, wenn es sich ein unfreiwilliges Ereignis handelt. Von oneworld Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften auf Dritte indossierte Tickets sind nicht für die Kilometersammlung qualifiziert.

8.12 Falls der Passagier in den Genuss eines Upgrades kommt, sei es aufgrund einer Prämie oder als Aufmerksamkeit von LAN oder einer Partnerfluggesellschaft oder einem Partnerunternehmen, dann werden trotzdem nur die Kilometer gesammelt, die der Serviceklasse des von dem Mitglied bezahlten Tickets entsprechen und nicht die der tatsächlich geflogenen Serviceklasse.

8.13 Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds zu prüfen, ob die korrekte Anzahl an Kilometern, die seinen Flügen mit LAN und/oder mit den Partnerfluggesellschaften entsprechen, genauso wie die Anzahl der Kilometer, die aus der Nutzung von Dienstleistungen von Partnerunternehmen resultieren, auf seinem Konto gutgeschrieben wurde.

Aus diesem Grund ist es die Pflicht des Mitglieds Dokumente, die die Durchführung seiner Reise belegen, aufzubewahren (Flugticket und Bordkarte), ebenso wie Rechnungen oder Verträge, um eventuell eine nachträgliche Gutschrift der Kilometer zu fordern. Unter keinen Umständen können Kilometer nach mehr als einem (1) Jahr nach Abflug oder nach dem Generierungsakt angerechnet werden, außer Partnerunternehmen erlauben dies speziell für ihre eigenen Kilometer.

8.14 LANPASS behält sich das Recht vor, die Mitgliedskonten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu prüfen und gegebenenfalls zu revidieren, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicher zu stellen. LANPASS kann Kilometer abziehen, die dem Mitglied nicht rechtmäßig zustehen und die Ausgabe von Prämien oder Zertifikaten zurückhalten, bis sich Unstimmigkeiten geklärt haben, wobei das Mitglied darüber informiert werden muss.

8.15 Falls die Tickets, die zur Sammlung von LANPASS Kilometern ermächtigen, auf Kredit erworben wurden oder die Bezahlung aufgeschoben wurde, kann ein Mitglied nur Prämien in dem Maße mit diesen Kilometern einlösen, wie beim Erwerb vereinbart wurde.

9. EINLÖSEN VON KILOMETERN GEGEN PRÄMIEN

9.1 Um eine Prämie zu beantragen, muss das Mitglied eine gültige Mitgliedsnummer und die für die gewünschte Prämie notwendigen Kilometer besitzen. Die notwenige Kilometerzahl, um eine Prämie zu erhalten, ist auf der Prämientabelle angegeben, die zum Zeitpunkt der Beantragung gültig ist.

9.2 Da die Nutzung von Prämientickets die Prüfung der Verfügbarkeit auf den jeweiligen Flügen voraussetzt, muss das Mitglied vor der Beantragung eines Prämientickets eine gültige Reservierung vornehmen, aus der deutlich wird, dass es sich um einen Prämienflug handelt. Reservierungen, aus denen nicht klar hervorgeht, dass es sich um LANPASS Prämien handelt, sind für diese Zwecke nicht gültig.

9.3 Um eine Prämie zu beantragen, kann das Mitglied das LANPASS Call-Center kontaktieren, die Einlösung durch die Website vornehmen oder sich an ein LAN Verkaufsbüro wenden und muss dort ein Ausweisdokument vorweisen.

9.4 Um ein LANPASS Prämienticket auf den Wegen, die in der vorangegangenen Klausel aufgeführt wurden, einzulösen, muss das Mitglied ab dem 01. Februar 2007 eine Ausstellungsgebühr (Service Fee LANPASS) pro Ticket entrichten. Falls die Prämie über www.lan.com eingelöst wird, ist die Ausstellung kostenlos. Diese Gebühr versteht sich zusätzlich zu den Flughafensteuern und –gebühren und variiert je nach eingelöstem Prämientyp gemäß der folgenden Tabelle auf www.lan.com.

9.5 In jedem Fall kann die Prämie auch von einer anderen Person beantragt werden, wenn diese von dem Mitglied eine angemessene Vollmacht erhält. Die Vollmacht muss klar den vollen Namen, die Kontonummer und/oder R.U.T.-Nummer bzw. Ausweisnummer und die Bezeichnung der angeforderten Prämie enthalten. Außerdem muss eine Fotokopie des Ausweispapiers des Mitglieds beiliegen (Personalausweis oder Reisepass).

9.6 Die Prämientickets besitzen auf internationalen Strecken eine Gültigkeit von einem Jahr nach Ticketausstellung und von sechs Monaten auf nationalen Strecken.

9.7 Die Prämientickets werden für "Hin- und Rückflug" gewährt. Falls das Mitglied nur den Hin- oder nur den Rückflug nutzt, werden also weder Kilometer, noch Geld für nicht geflogene Strecken zurückerstattet.

9.8 Das Mitglied kann nach schriftlicher Bestätigung die Prämie kostenlos einer anderen Person gewähren.

9.9 Die Prämientickets müssen innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Reservierung ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung automatisch ohne Anspruch auf spätere Reklamation gestrichen. Falls weniger als 3 Tage bis zum Abflug fehlen, muss das Ticket sofort ausgestellt werden. Es darf also keine Reservierung für dieses Ticket gemacht werden.

Falls dies nicht eingehalten wird, kann die Reservierung zur Prämie automatisch gestrichen werden, ohne dass Anspruch auf eine spätere Reklamation besteht.

9.10 LANPASS behält sich das Recht vor, Prämien zurückzuhalten, wenn Irregularitäten auftreten sollten. Jede Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen kann zu einer Verweigerung der Prämienausstellung, zur Löschung der Kilometer und/oder zum Ende der Mitgliedschaft im Programm führen.

9.11 Falls Prämien mit falschen Daten ausgestellt werden oder ohne dass die notwendigen Kilometer für diese Prämie vorhanden sind, weil falsche Informationen oder Systemfehler vorlagen, kann das Mitglied gezwungen werden, den kompletten Normalpreis für die Prämie zu bezahlen.

9.12 Das Mitglied kann, unter der Bedingung dass die Nutzung des Tickets noch nicht begonnen hat, die Neuausstellung einer Prämie beantragen. Es ist keine Neuausstellung über den Rest einer Prämie möglich, nachdem begonnen wurde, diese zu nutzen. Im Falle der Neuausstellung einer Prämie verlängert sich ihre Gültigkeit nicht. Also ist die Gültigkeit eines neu ausgestellten Prämientickets dieselbe wie die der Originalprämie.

9.13 Wenn das Mitglied die Neuausstellung der Prämie fordert, um eine Prämie zu beantragen, die einem höheren oder niedrigeren Kilometerwert entspricht, muss es zuerst die bereits eingelöste Prämie zurückerstatten lassen und dann die Neuausstellung beantragen. Außerdem muss eine Gebühr für die Neuausstellung jeder Prämie bezahlt werden.

9.14 Mitglieder, die das Reisedatum ihres Prämientickets ändern möchten, können dies kostenfrei über LAN.com tun. Einschränkungen finden Sie auf der Seite der entsprechenden Anwendung und in den Nutzungsbedingungen des Programms.

9.15 Bei allen Neuausstellungen von bereits ausgestellten Prämientickets aufgrund von Datums-, Routen- oder Flugänderungen wird eine Gebühr für die Neuausstellung fällig. Diese Gebühr variiert je nach Land, wo das Ticket ausgestellt wird, und je nach Route. Die Gebührensätze sind unter www.lan.com aufgeführt. Prämien, die ausgestellt werden, um mit einer Partnerfluggesellschaft der oneworld zu fliegen, erlauben keine Änderungen der Route, der Fluggesellschaft oder der vorab festgelegten Stop-Over. Bei diesem Prämientyp sind nur Datums- und/oder Flugzeitenänderungen möglich.

9.16 Falls das Mitglied sich aus irgendeinem Grund dazu entschließt, eine bereits ausgestellte LANPASS Prämie zurückzugeben, muss ab dem 01. Januar 2007 eine Kilometergebühr bezahlt werden, die je nach eingelöstem Prämientyp gemäß der unter www.lan.com veröffentlichten Information variiert. Damit ein Ticket zurückgegeben werden kann, müssen die Prämienbedingungen dies erlauben, muss das Ticket noch gültig und darf noch nicht benutzt worden und die eingelösten Kilometer dürfen noch nicht verfallen sein. Diese Rückerstattung kann durch das LANPASS Call-Center durchgeführt werden. Nach Bearbeitung der Rückerstattung werden die noch gültigen Kilometer auf dem LANPASS Kilometerkonto wieder gutgeschrieben.

9.17 Mitglieder können Kontostände nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Auftreten eines Fehlers reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr angenommen.

9.18 Prämientickets sind namentlich, besitzen keinen Geldgegenwert und sind nicht übertragbar. Falls ein Prämienticket aus irgendeinem Grund vollständig oder teilweise nicht genutzt wird, verliert dieses Prämienticket seinen Wert.

10. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR PRÄMIEN

10.1 LANPASS Prämien können Beschränkungen aufgrund eines Embargos unterliegen. Dies wird den Mitgliedern zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt.

10.2 LANPASS Prämien sind abhängig von der notwendigen Platzverfügbarkeit, die bei Reservierung bestätigt wird.

10.3 LANPASS Prämien erlauben einen (1) Stopover oder einen (1) Open-jaw sowohl auf nationalen als auch auf internationalen Routen.

10.4 Prämientickets dürfen nicht OPEN ausgestellt werden, d.h. ohne festes Hin- oder Rückflugdatum.

10.5 Unter keinen Umständen können Prämien bei Fluggesellschaften oder Unternehmen genutzt werden, die nicht auf der Prämie angegeben sind.
Im Falle von Stornierung des auf dem Ticket angegebenen Fluges, Überbuchung oder bei einem anderen Problem von höherer Gewalt wird jede Anstrengung unternommen, um den Passagier auf der nächstmöglichen Flugverbindung mitzunehmen, die ihn zu seiner auf dem Ticket angegebenen Destination bringt. Unter keinen Umständen kann das Mitglied aus diesen oder anderen Gründen mit einer anderen Fluggesellschaft transportiert werden.

10.6 Im Falle von Flügen, die eine Verbindung mit Flugzeugwechsel beinhalten, werden die Kosten, die durch den Aufenthalt am Ort des Zwischenhaltes auftreten, oder damit verbundene Kosten vom Passagier getragen.

10.7 LANPASS Prämien können nicht mit anderen Angeboten, Kupons, Ermäßigungen oder Spezialangeboten kombiniert werden und haben keine Gültigkeit an Orten, wo es das Gesetz verbietet. Außerdem sind sie den Beschränkungen der Tourismusindustrie unterworfen.

10.8 Die gewährten Prämien entsprechen ausschließlich dem Nettowert des Tarifs, wobei die Zahlung von jeglichen Steuern, Gebühren oder Rechten, die durch die Nutzung verursacht werden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der entsprechenden Abfluggebühr, in Verantwortung des Passagiers liegt.

10.9 Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds, sich angemessen über die Nutzungsbeschränkungen der Prämie zu informieren, die zum Nutzungszeitpunkt gelten.

11. NUTZUNG VON UPGRADE-KUPONS

11.1 Die Upgrade-Kupons sind bis zum angegebenen Datum gültig und gewähren dem Passagier auf Hin- oder Rückflügen, die von LAN verkauft und operiert werden, ein Upgrade in die nächst höhere Kabinenklasse, immer unter der Bedingung, dass der Mindesttarif für die entsprechende Route eingehalten wird, die notwendige Anzahl an Kupons für die Route vorhanden sind und Sitzplatzverfügbarkeit zum Boardingzeitpunkt besteht.

11.2 Die erforderlichen Mindesttarife für das bezahlte Ticket sind unter www.lan.com ersichtlich.

11.3 Der Upgrade-Kupon ist ungültig im Falle von Änderung, Vervielfältigung oder inkorrekter Nutzung. Er besitzt keinen monetären Gegenwert, verliert bei Tauschgeschäften seinen Wert und wird im Falle von Raub, Diebstahl oder Verlust nicht ersetzt.

11.4 Alle Upgrade-Kupons sind für das Mitglied und seine Begleitperson bestimmt. Die Begleitperson kann den Upgrade-Kupon nur nutzen, wenn sie gemeinsam mit dem Mitglied reist (allerdings nicht zwingend in derselben Kabinenklasse).

11.5 Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Zahlung aller mit der Nutzung des Upgrades verbundenen Steuern zu leisten.

12. ALLGEMEINES

12.1 Die Teilnahme am LANPASS Programm ist diesen hier festgesetzten Nutzungsbedingungen unterworfen. Diese können regelmäßig nach alleinigem Ermessen von LANPASS verändert werden.

Jede Änderung der Nutzungsbedingungen muss den Mitgliedern obligatorisch innerhalb von 30 Tagen über irgendein Medium mitgeteilt werden. Dies beinhaltet das Recht Änderungen am Leitfaden des Mitglieds, an der Prämientabelle, am Kilometersammelsystem, am Prämiengewährungssystem und an der Teilnahme von anderen Organisationen am Programm zu vollziehen.

12.2 LANPASS behält sich das Recht vor, das LANPASS Programm jederzeit, mit oder ohne Vorankündigung, für beendet zu erklären, so dass die von den Mitgliedern gesammelten Kilometer wertlos werden.
Allerdings wird LANPASS alles Mögliche tun, um seinen Mitgliedern das Ende des Programms vorab mit ausreichender Frist mitzuteilen, damit sie die angesammelten Kilometer noch nutzen können.

12.3 LANPASS ist in keinem Fall verantwortlich für Verluste und Schäden, die aus der Beendigung oder der Veränderung des Programms resultieren könnten.

12.4 Alle Prämien und Privilegien sind Veränderungen und Verfügbarkeiten unterworfen, wobei es allein in der Verantwortung des Mitglieds liegt, die entsprechende gültige Reservierung zu beantragen und alle weiteren Schritte zu unternehmen, um in den Genuss dieser zu gelangen.

12.5 Einige Prämien, Privilegien oder Angebote, um Kilometer zu sammeln, werden von Organisationen gestellt, mit denen LANPASS Vereinbarungen getroffen hat. Über diese Organisationen besitzt LANPASS jedoch keine Kontrolle.

Trotzdem versucht LANPASS sicherzustellen, dass die Prämien und Privilegien, die den Mitgliedern als verfügbar dargestellt werden, auch verfügbar sind. Jedoch kann LANPASS weder die Verfügbarkeit solcher Prämien und Privilegien garantieren, noch ist LANPASS dafür verantwortlich. Daher kommt LANPASS auch für keine Schäden oder Verluste auf, die aus der vollständigen oder teilweisen Bereitstellung oder Nicht-Bereitstellung einer Prämie oder eines Privilegs entstehen.

LANPASS ist außerdem nicht verantwortlich, wenn eine dieser Organisationen beschließt, das LANPASS Programm zu verlassen.

12.6 Die Bereitstellung der Prämien und Privilegien, die von Partnerfluggesellschaften und/oder Partnerunternehmen angeboten werden, sind deren Nutzungsbedingungen unterworfen.

12.7 LANPASS ist für keinen Verlust, keine Benachteiligung, Verzögerung und keinen Schaden verantwortlich, der aus dem LANPASS Programm resultiert oder der damit oder mit einer seiner angebotenen Prämien oder Privilegien verbunden ist, außer wenn dieser Verlust, diese Benachteiligung, Verzögerung oder dieser Schaden durch grobe Fahrlässigkeit von Seiten LANPASS entstanden ist.

12.8 LANPASS ist nicht verantwortlich für Fehler oder Versäumnisse, die trotz aller Sorgfalt in den Informationen zu irgendeinem Bereich des LANPASS Programms auftauchen könnten.

LANPASS ist auch nicht verantwortlich für die Verspätung, den Verlust oder die Falschlieferung von Kundenkorrespondenz.

12.9 Alle schriftlichen Mitteilungen, die an das LANPASS Programm gerichtet werden, müssen die Unterschrift und Nummer des Mitglieds enthalten.

12.10 LANPASS ist der einzige Verantwortliche, was die Interpretation und Anwendung dieser Nutzungsbedingungen betrifft.

12.11 Außer mit ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis von LAN ist der Kauf, Verkauf, Tausch oder die Übertragung von Titeln, Prämien, Zertifikaten und LANPASS Kilometern strikt verboten. Jede Person, die beim Kauf, Verkauf, Tausch oder bei der Übertragung von Titeln, Prämien, Zertifikaten und LANPASS Kilometern ertappt wird, kann gezwungen werden, den vollständigen entsprechenden Tarif zu bezahlen, die Kosten aus entstandenen Benachteiligungen und Schäden und die verbundenen rechtlichen Kosten zu tragen. Dies alles gilt in Verbindung mit der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetzgebung.

12.12 Zertifikate, Prämien und Kilometer, die ohne Einwilligung von LAN verkauft oder von einem Inhaber gekauft worden sind, dürfen nicht genutzt werden und Personen, die ertappt werden, wie sie diese Prämien benutzen, dürfen ihre Reise nicht fortsetzen oder dürfen nicht mehr in den Genuss der Dienstleistungen, die mit der Prämie verbunden ist, kommen, außer wenn sie den kompletten Preis dafür bezahlen.

12.13 LANPASS ist nicht verantwortlich für die von Partnerunternehmen oder Partnerfluggesellschaften gewährten Prämien, sondern diese selbst sind die einzigen Verantwortlichen gegenüber dem Mitglied, was die Prämien betrifft.

12.14 Die Flüge, die auf den Kontoständen des LANPASS Programms verbucht erscheinen, stellen keinen Beweis dafür dar, dass das Mitglied tatsächlich auf dem angegebenen Flug anwesend war.

12.15 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung Änderungen unterworfen werden, wobei jederzeit eine stets aktualisierte elektronische Version unter www.lan.com und in jedem LAN Verkaufsbüro verfügbar ist.

12.16 Diese vorliegenden Nutzungsbedingungen richten sich nach dem Gesetz der Chilenischen Republik und jede Schwierigkeit, jeder Streitfall oder Rechtsstreit, der aus deren Anwendung, Einhaltung, Interpretation oder Gültigkeit resultiert, muss von einer gemeinen Schlichtungskommission des Landes gelöst werden.