LAN bietet Ihnen als Passagier die Möglichkeit, spezielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um Ihre Reise noch komfortabler zu gestalten. Nachstehend finden Sie eine Liste mit den speziellen Dienstleistungen, die Sie für Ihre Reise anfordern können.
Es handelt sich hierbei um jene Minderjährige über 3 und unter 12 Jahre, die alleine oder mit einer Begleitperson der Fluggesellschaft reisen.
Die allgemeinen Bedingungen für die Annahme von Kindern als Passagiertyp Child (zwischen 2 und 11 Jahre) besagen:
Wenn die vorher genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, kann der Service Alleinreisender Minderjähriger mit folgenden Einschränkungen in Anspruch genommen werden:
Im Alter zwischen 5 und 11 Jahren ist der Service obligatorisch. Der Minderjährige bezahlt den Prozentsatz des Tarifs, der einem UM entspricht. Falls keine explizite Tarifbestimmung dafür existiert, findet der Tarif CHD Anwendung.
Im Alter zwischen 12 und 14 Jahren ist der Service fakultativ. Der Minderjährige bezahlt den Erwachsenentarif.
Der UM Service kostet für jedes on-line Flugsegment der Reiseroute:
Auf nationalen Routen (inklusive IPC) : US$ 15.
Auf internationalen Routen (inklusive LPB) : US$ 30.
Es werden UMs nur auf von LAN operierten Strecken akzeptiert. UMs können weder auf Verbindungen mit Fluggesellschaften außerhalb der Holding, noch auf Flügen marketing LA* akzeptiert werden.
Es werden maximal 8 UMs ohne Eskorte pro Flug (gleichzeitig im Flugzeug) akzeptiert. Der PNR muss den Namen und die Kontakttelefonnummern am Startpunkt der Reise, am Zielort und in den Durchreisestationen beeinhalten. Der UM Service kann ausschließlich durch die Abteilung Verkaufsservice (Depto. de Servicio de Ventas) durch Eingabe des Elements SSR:UMNR mit dem Status HK oder KK (nicht OSI oder RMK) bestätigt werden. Jene UMs, die den Service nicht bestätigt erhalten haben, können nur unter der Bedingung an Bord gehen, dass die Anzahl an UMs nicht das Maximum überschreitet, dass von der Fluggesellschaft erlaubt wurde, wobei die komplette Flugstrecke betrachtet werden muss. Falls das Maximum überschritten wird, muss der Alleinreisende Minderjährige einen anderen Flug nehmen, bei dem die Sicherheitsnormen eingehalten werden können (es werden hierfür keine Umbuchungsgebühren belastet).
Die UMs müssen in Begleitung eines Erwachsenen am Check-in-Schalter erscheinen, der für sie die Formalitäten erledigt. Diese Person muss bis 20 Minuten nach Abflug am Flughafen bleiben.
Es muss stets das Formular Alleinreisender Minderjähriger mit allen Daten des Minderjährigen jeweils von der Person, die ihn zum Flughafen bringt, die in den Transitorten verantwortlich ist und die ihn am Zielort erwartet, ausgefüllt werden. Im Falle von Flugüberbuchungen können UMs mit bezahltem Ticket für die Zahlung von einer freiwilligen DBC (Denied Boarding Compensation) in Betracht gezogen werden. Der Erwachsene, der den Minderjährigen zum Flughafen begleitet, ist verantwortlich dafür, die Entschädigung zu verhandeln. Dieser Prozess tritt nur in Kraft, wenn das UM Formular nicht unterschrieben wurde, in dem die Verantwortung der Fluggesellschaft gegenüber dem Minderjährigen akzeptiert wird. Der Service Alleinreisender Minderjähriger ist nicht möglich, wenn dieser sich nicht selbst fortbewegen kann (WCHC). Dieser muss immer von einer Person begleitet werden, die bestimmte Bedingungen erfüllt.
Die Annahme von Alleinreisenden Minderjährigen mit leichter mentalen Behinderung ist unter den Bedingungen, die im Kapitel 3.20 des MOA aufgeführt sind, erlaubt. Jede Anfrage bezüglich dieses Services, die sich auf eine andere Art von Behinderung bezieht, muss vom Arzt der Fluggesellschaft evaluiert werden. Der UM Service ist nicht erlaubt, wenn ein MEDIF notwenig ist.
Minderjährige über 3 und unter 5 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Mitarbeiterin der Fluggesellschaft reisen, die nicht Teil der Besatzung ist. Es werden maximal 2 Kinder pro Eskorte akzeptiert. Für 2 Minderjährige, die gemeinsam unter demselben PNR reisen, d.h. mit derselben Flugroute OW oder RT (unabhängig davon, ob sie verwandt sind oder nicht) werden die Kosten für die Eskorte nur einmal belastet. Ein dritter Minderjähriger, der mit ihnen gemeinsam reist, muss eine zusätzliche Eskorte bezahlen. Falls die Minderjährigen nicht gemeinsam unter demselben PNR reisen (obwohl sie dieselbe Route fliegen), wird 1 Eskorte für jeden Minderjährigen belastet. Dieser Begleitservice muss mindestens 8 Tage vor Abflug bei internationalen Routen und 4 Tage vor Abflug bei nationalen Routen bei der Abteilung Verkaufsservice angefordert werden. Als Kosten fallen an: die Bezahlung eines OW Flugticket (Normaltarif) für die Begleitperson und für den UM ein Ticket im Erwachsenentarif, der auf dieser Route gültig ist.
Es werden UMs mit Stand-by-Tickets nur auf Flügen ohne Umsteigen und ohne Anschlussflüge akzeptiert. Wenn sie mit einem regulären Ticket reisen, gilt diese Einschränkung nicht, jedoch müssen alle Flugsegmente der Reservierung bestätigt sein. Bei bestimmten Typen von regulären Tickets kann dem Alleinreisenden Minderjährigen das Einsteigen im Startpunkt der Reise verweigert werden, aber er darf nicht in einer Durchreisestation zurückgelassen werden.