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Sportgepäck


Ab 1. Dezember 2008:


Jede Art von Sportausrüstung wird als Teil des aufgegebenen Freigepäcks (je nach Route und bezahlter Kabinenklasse) betrachtet, vorausgesetzt dass:


Falls die Freigepäckgrenze überschritten wird, müssen Übergepäckgebühren gemäß den geltenden Bestimmungen für gewöhnliches Gepäck entrichtet werden.

Lediglich die folgenden Gegenstände sind nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt, auch wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen. Diese Gegenstände können nur mit LANCARGO transportiert werden:

WICHTIG:
Aus Sicherheitsgründen müssen bei nicht zerlegten Fahrrädern der Lenker seitlich fixiert und die Pedale abmontiert werden. Andernfalls müssen die Fahrräder in irgendein Material verpackt werden, das verhindert, dass andere Gegenstände beschädigt werden.

Die Verantwortung von LAN, was Beschädigungen durch diese Gegenstände betrifft, ist durch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen beschränkt.

ANMERKUNG:
*Bei einem Gewicht von zwischen 23 und 45 Kilo sind die gewöhnlichen Übergepäckgebühren für die jeweilige Route zu entrichten. Bei mehr als 45 Kilo muss die Ausrüstung mit LANCARGO transportiert werden.