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Fahrräder
Nicht zerlegt: Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Fahrrad nicht zerlegt aufzugeben, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 1,5 Mal dem Wert eines zusätzlichen Übergepäckstücks entspricht.
Zerlegt: Als Gepäck erlaubt. Wenn die erlaubte Freigepäckanzahl überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 1 zusätzlichen Übergepäckstück entspricht.
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Golfschläger
Als Gepäck erlaubt. Wenn die erlaubte Freigepäckanzahl überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 0,5 Mal dem Wert eines zusätzlichen Übergepäckstücks entspricht.
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Skier
Als Gepäck erlaubt. Wenn die erlaubte Freigepäckanzahl überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 0,33 Mal dem Wert eines zusätzlichen Übergepäckstücks entspricht.
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Snowboard
Als Gepäck erlaubt. Wenn die erlaubte Freigepäckanzahl überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 0,33 Mal dem Wert eines zusätzlichen Übergepäckstücks entspricht.
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Surfbrett
Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Surfbrett aufzugeben, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 0,5 Mal dem Wert eines zusätzlichen Übergepäckstücks entspricht.
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Windsurf
Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Windsurfbrett aufzugeben, muss eine Gebühr bezahlt werden, die dem Wert von 2 zusätzlichen Übergepäckstücken entspricht.
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