Als Sportgepäck gelten:
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Fahrräder Nicht zerlegt: Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Fahrrad nicht zerlegt aufzugeben, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 7 Kilo Übergepäck entspricht. Zerlegt: Als Gepäck erlaubt. Wenn das erlaubte Freigepäckgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 6 Kilo Übergepäck entspricht. |
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Golfschläger Als Gepäck erlaubt. Wenn das erlaubte Freigepäckgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 3 Kilo Übergepäck entspricht. |
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Skier Als Gepäck erlaubt. Wenn das erlaubte Freigepäckgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 3 Kilo Übergepäck entspricht. |
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Snowboard Als Gepäck erlaubt. Wenn das erlaubte Freigepäckgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr bezahlt werden, die 3 Kilo Übergepäck entspricht. |
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Surfbrett Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Surfbrett aufzugeben, muss sein gesamtes Gewicht als Übergepäck bezahlt werden. |
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Windsurfbrett Nicht als Gepäck erlaubt. Um ein Windsurfbrett aufzugeben, muss 15 Kilo Übergepäck bezahlt werden. |
Bemerkung:
- Konsultieren Sie bitte die Seite über eingechecktes Gepäck, um zu erfahren, welchem Tarif das Überpack je nach Route unterliegt.