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Spezielle Dienstleistungen

LAN bietet Ihnen als Passagier die Möglichkeit, spezielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um Ihre Reise noch komfortabler zu gestalten. Nachstehend finden Sie eine Liste mit den speziellen Dienstleistungen, die Sie für Ihre Reise anfordern können. Sie müssen sie nur über das Call Center oder bei unseren LAN Verkaufsbüros anfordern.

Behinderte Reisende

Behinderte

Definition

Es handelt sich um jene Passagiere, die aufgrund einer Störung Ihrer physischen, psychischen und/oder sensoriellen Fähigkeiten, vorübergehend oder ständig, beim Ein- und Aussteigen und/oder während des Fluges Hilfe benötigen.

Allgemeines

"Selbstständige Behinderte"

Behinderte werden als selbstständig erachtet, wenn sie fähig sind, zu kommunizieren und die Anweisungen der Besatzung zu verstehen und wenn sie für Ihre Bedürfnisse, was Essen, Hygiene und/oder Physiologie betrifft, selbst sorgen können. Außerdem zählen zu dieser Gruppe Personen, die angeben, keine Hilfe während des Fluges zu benötigen, weil sie z.B. sanitäre Hilfsmittel, wie Sammelbeutel, Windeln oder Ähnliches benutzen. Darüber hinaus gehören hierzu jene Personen, die ausschließlich die Hilfe der Kabinenbesatzung brauchen, um Ihren Rollstuhl zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen und um sich von ihrem Sitzplatz zur Tür des W.C.s und zurück zu begeben.

"Nicht selbstständige Behinderte"

Behinderte Passagiere werden als nicht selbstständig erachtet, wenn sie nicht fähig sind, zu kommunizieren und die Anweisungen der Besatzung zu verstehen und/oder wenn sie an Bord nicht alleine für Ihre Bedürfnisse, was Essen, Hygiene und/oder Physiologie betrifft, sorgen können. Von dieser Gruppe werden Personen ausgenommen, die angeben, keine Hilfe während des Fluges zu benötigen, weil sie z.B. sanitäre Hilfsmittel, wie Sammelbeutel, Windeln oder Ähnliches benutzen. Darüber hinaus sind jene Personen ausgenommen, die ausschließlich die Hilfe der Kabinenbesatzung brauchen, um Ihren Rollstuhl zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen und um sich von ihrem Sitzplatz zur Tür des W.C.s und zurück zu begeben.

"Nicht selbstständige Behinderte" dürfen nur in Begleitung einer Person, die sie während des Fluges betreut, reisen. Das Verhältnis muss hierbei 1 zu 1 sein, d.h. eine Begleitperson für jeden nicht selbstständigen Passagier.

Die Begleitperson muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Jede Gruppenanfrage für behinderte Passagiere (10 oder mehr) muss von Fall zu Fall von der Leitung für Operative Sicherheit evaluiert werden, welche die Bedingungen für Ihre Beförderung festlegt.

Bei Flügen, bei denen die Summe der behinderten individuellen Passagiere 3 erreicht, wobei das Flugzeug nur einen Gang besitzt bzw. bei 5 behinderten Passagieren in Flugzeugen mit 2 Gängen, müssen neue Anfragen von Fall zu Fall von der Leitung für operative Sicheheit evaluiert werden, welche die Bedingungen für die Beförderung festlegt.